Wettbewerbszentrale unterbindet Werbung mit pauschaler Behauptung eines „Verbots von Ölheizungen ab 2026“

(Quelle: BK)

Im täglichen Gespräch mit unseren Kunden können wir diese Thematik immer wieder aufs Neue erfahren.

Die Verunsicherung, die Spekulationen, sowie die teilweise gezielten Falschinformationen, die rund um die Gesetzgebung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung kursieren. Im Netz, aber immer auch vermehrt in Werbekampagnen fragwürdiger Energieanbieter steht dann zu lesen, dass es ein „gesetzliches Verbot für Ölheizungen ab 2026“ gäbe.

Gegen diese inhaltlich falsche und irreführende Behauptung ist nun die Wettbewerbszentrale vorgegangen.

Hier können Sie die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale lesen.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim IWO Institut für Wärme und Mobilität.

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