Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sieht vor, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) deutlich zu reduzieren, um so die Erderwärmung, Klimaschäden und den Klimawandel zu minimieren. Dies ist ohne Zweifel notwendig – aus ökologischer wie auch aus ökonomischer Sicht: die Kosten des Klimawandels übertreffen jedoch die Kosten des Klimaschutzes bei weitem.

Hat die Ölheizung noch eine Zukunft?

Macht das Klimapaket die Öl-Heizung zu einem Auslaufmodell? Definitiv: NEIN! Im gesamten Bundesgebiet gibt es etwa 5,4 Millionen Ölheizungen. Der Anteil Öl-versorgter Wohngebäude in Baden-Württemberg liegt bei annähernd 40%. Viele dieser Heizanlagen werden auch über das Jahr 2026 in Betrieb bleiben, denn einzig Neuinstallationen werden dann nicht mehr erlaubt sein. Für bestehende Heizungsanlagen besteht weder Handlungsdruck noch Austauschpflicht.

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Irreführende Werbung abgemahnt!

Die Wettbewerbszentrale unterbindet Werbung mit pauschaler Behauptung eines „Verbots von Ölheizungen ab 2026“.

Um das Klimaschutzprogramm und die entsprechenden Gesetztesänderungen der Bundesregierung, kursieren sehr viele Wahrheiten und mindestens so viele Halbwahrheiten. Dadurch entsteht bei den Verbrauchern ein starkes Gefühl der Unsicherheit und des Unbehagens. Diesen „Nährboden“ der Unsicherheit nutzen einige Energieanbieter teilweise gezielt zum Streuen von Falschinformationen.

Gegen diese inhaltlich falsche und irreführende Behauptung ist nun die Wettbewerbszentrale vorgegangen.

Hier gelangen Sie direkt zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim IWO Institut für Wärme und Mobilität.

Klimafreundlicher heizen: welche Alternativen gibt es?

Die Deutsche Energie-Agentur benennt u.a. die folgenden energieeffizienten Wechseloptionen:

  • Installation eines moderneren Öl-Brennwert-Kessels, der die Wärme effizienter bereitstellt (bis 2025 möglich – danach nur, falls vor Ort keine klimafreundlichere Alternative möglich ist).
  • Einbau eines Hybrid-Systems, das neben Heizöl auch erneuerbare Energien einbindet (z.B. Solarthermie oder Photovoltaik, auch ab 2026 weiterhin möglich).
  • Umrüstung auf einen modernen Gas-Brennwertkessel.

Die Konsequenzen: welche Kosten kommen auf mich zu?

Ab 2021 wird erstmals eine CO2-Steuer erhoben, die bis 2025 schrittweise erhöht wird. Diese Steuer wird pro Tonne CO2 berechnet, wodurch effiziente Heizungsanlagen eine geringere Mehrbelastung zur Folge haben.

Aus den Datensätzen der Deutschen Energie-Agentur (dena) ergibt sich für ein „typisches Einfamilienhaus“ mit einer Öl-Hybrid-Heizanlage und einem Verbrauch von ca. 18.150 kWh/Jahr eine finanzielle Mehrbelastung von zunächst knapp 60 Euro pro Jahr, die sich (bei konstanten Energiepreisen) auf knapp 200 Euro pro Jahr steigern wird.  

Öl-Heizungen ­– Ausnahmen für ländliche Regionen

In strukturschwachen Regionen sind Öl-Heizungen oftmals die einzig finanzierbaren Wärmeerzeuger. Da ein umfassendes Verbot dieser Heizanlagen hier nicht umsetzbar ist, wird es auch zukünftig Ausnahmen geben.

In Baden-Württemberg ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) bereits im Januar 2010 in Kraft getreten (schreibt verpflichtend den anteiligen Einsatz erneuerbarer Energien im Rahmen der Modernisierung einer Heizanlage vor). Öl-Heizungen, die in diesem Jahrzehnt installiert wurden, erfüllen daher ohnehin die gesetzlichen Anforderungen.

Allgemein gilt: Ein grundsätzliches Verbot für Ölheizungen gibt es nicht.

Wir handeln umweltbewusst – tun Sie es auch!

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft, den CO2-Ausstoß Ihres Haushalts zu reduzieren und ist daher eine vernünftige, klimaschonende Maßnahme. Hinsichtlich der ab 2021 geplanten CO2-Bepreisung ist eine energieeffiziente Optimierung Ihrer Heizanlage auch finanziell sinnvoll.

Haben Sie Fragen?

Wir informieren Sie gern.

Rufen Sie uns an: Tel. +497720/6924-300

Grundlage: Aktuelle Fassung des Klimapaketes 2019 der Bundesregierung, Stand 19.12.2019.